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   BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 44/98   

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https://dejure.org/1998,8160
BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 44/98 (https://dejure.org/1998,8160)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.1998 - 2Z BR 44/98 (https://dejure.org/1998,8160)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 1998 - 2Z BR 44/98 (https://dejure.org/1998,8160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Teileigentümers gegen den Teileigentümer und Verwalter einer aus drei Gebäuden bestehenden Anlage auf Durchführung von Reparaturarbeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kamin; Zentralheizung; Gemeinschaftseigentum; Teileigentum; Heizungsanlage; Instandhaltung; Sondereigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Eigentum an einer zentralen Heizungsanlage, die der Versorgung einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnungs- und Teileigentumsanlage dient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 28 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 44/98
    Die Heizungsanlage dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungs- und Teileigentümer und ist daher gemäß § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BGH NJW 1991, 2909 ).
  • AG Brandenburg, 22.06.2020 - 31 C 186/19

    Auch bei Realofferte ist HeizkostenV zu beachten!

    Diese Heizungsanlage dient nämlich dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungs- und Teileigentümer (§ 5 Abs. 2 WEG; BGH , Urteil vom 05.07.1991, Az.: V ZR 222/90, u.a. in: NJW 1991, Seiten 2909 f.; BGH , Urteil vom 02.02.1979, Az.: V ZR 14/77, u.a. in: NJW 1979, Seite 2391; BGH , Urteil vom 13.03.1970, Az.: V ZR 71/67, u.a. in: BGHZ 53, Seiten 324 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 14.11.1938, Az.: V 37/38, u.a. in: RGZ Band 158, Seiten 362 ff.; OLG Dresden , Beschluss vom 29.03.2017, Az.: 17 W 233/17, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1225 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 23.04.2007, Az.: I-9 U 73/06, u.a. in: CuR 2007, Seiten 66 ff.; BayObLG , Beschluss vom 20.08.1998, Az.: 2Z BR 44/98, u.a. in: ZMR 1999, Seiten 50 f.; Amtsgericht Brandenburg an der Havel , Urteil vom 28.06.2019, Az.: 31 C 77/19 ).
  • AG München, 02.04.2020 - 483 C 27269/16

    Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Ein vom Erdgeschoss durch die oberen Stockwerke führender Kamin wie der verfahrensgegenständliche ist gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn er nur für das Sondereigentum der Beklagten genutzt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. August 1998 - 2Z BR 44/98 -, Rn. 11, juris, m. w. N.).
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